Allgemeine Geschäftsbedingungen
(gültig ab Oktober 2015)
§ 1 Geltungsbereich: Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für Verträge mit der Atelier Publications Deutschland GmbH & Co. KG, Mommsenstraße 57, 10629 Berlin (nachfolgend „Atelier Publications“) über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen in der Zeitschrift „noah “ und eventuellen Line-Extensions oder Supplements (nachfolgend „Anzeigenauftrag“). Ferner gelten die nachfolgenden Bestimmungen entsprechend für Aufträge, die Ad- Specials (zum Beispiel Beilagen, Beihefter oder Beikleber) betreffen.
§ 2 Abrufzeitraum: Soweit nicht anders vereinbart, sind Anzeigen innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige zur Veröffentlichung abzurufen.
§ 3 Mengennachlass: Der Auftraggeber hat Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist gemäß § 2 entsprechenden Nachlass. Wurde dem Auftraggeber aufgrund der Menge der von ihm bestellten Anzeigen ein Nachlass auf den Anzeigenpreis gewährt und wird ein Anzeigenauftrag aus Umständen nicht erfüllt, die vom Auftraggeber zu vertreten sind oder in seinem Risikobereich liegen, so hat der Auftraggeber Atelier Publications unbeschadet weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Anzeigenabnahme entsprechenden Nachlass zu erstatten.
§ 4 Aufträge für Ad-Specials, Platzierung von Anzeigen und Ad-Specials: Aufträge für Ad-Specials sind für Atelier Publications erst nach Vorlage eines Musters und dessen Billigung bindend. Sofern Atelier Publications dem Auftraggeber bei der Auftragserteilung nicht ausdrücklich schriftlich eine bestimmte Anzeigenplatzierung oder die Aufnahme von Ad-Specials an bestimmten Plätzen zugesagt hat, besteht kein Anspruch auf Aufnahme an bestimmten Plätzen der Zeitschrift. Für die Einhaltung einer vereinbarten Platzierung übernimmt Atelier Publications keine Haftung, sofern der Auftraggeber die Druckunterlagen bzw. Ad-Specials nach Ablauf der in der Preisliste hierfür festgelegten Frist liefert und die Einhaltung der Platzierung für Atelier Publications aus diesem Grunde nicht mehr oder nur mit unzumutbarem Aufwand möglich ist.
§ 5 Ablehnung von Anzeigenaufträgen, Kennzeichnung von Anzeigen: Atelier Publications behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch rechtsverbindlich bestätigte Aufträge sowie einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form der Anzeigen nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen von Atelier Publications abzulehnen, wenn die Anzeigen nach pflichtgemäßem Ermessen von Atelier Publications gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen oder ihre Veröffentlichung für Atelier Publications unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht eindeutig als Anzeige erkennbar sind, werden als solche von Atelier Publications mit dem Wort „Anzeige“ kenntlich gemacht.
§ 6 Verantwortlichkeit des Auftraggebers für Inhalt und Zulässigkeit der Anzeige, Haftungsfreistellung: Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den In- halt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, Atelier Publications von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages gegen Atelier Publications erwachsen, und Atelier Publications den aus der Geltendmachung solcher Ansprüche entstehenden Schaden zu ersetzen, es sei denn, der Auftraggeber hat das Entstehen der Ansprüche Dritter bzw. den Atelier Publications entstandenen Schaden nicht zu vertreten. Atelier Publications ist nicht verpflichtet, Aufträge daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
§ 7 Rechtseinräumung: Neben der Veröffentlichung in der Printausgabe ist Atelier Publications berechtigt, die Anzeige in einer elektronischen und/oder interaktiven Ausgabe/Anwendung der Zeitschrift (wie zum Beispiel E-Paper, Heft-Preview, E-Book, Ausgabe, in einem Online-Archiv, CD-ROM, DVD, Applikation zum Beispiel für Tablet-Computer oder Mobilfunkgeräte und Ähnliches – (nachfolgend „elektronische Ausgabe“) zu veröffentlichen, insbesondere zu diesem Zweck zeitlich unbeschränkt zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu übertragen, zu senden, öffentlich zugänglich zu machen oder in einer Datenbank zum Abruf bereitzuhalten. Eine Verpflichtung von Atelier Publications zur Veröffentlichung in einer elektronischen Ausgabe besteht nicht, soweit nicht anders vereinbart. Im Einzelfall wird Atelier Publications die Anzeige auf Wunsch des Auftraggebers aus der elektronischen Ausgabe entfernen, soweit berechtigte Interessen dies erfordern.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Druck- unterlagen, Proofs, Änderungen, Erstellung und Änderung von Druckunterlagen und Proofs durch Atelier Publications, Ausschluss der Mängelhaftung: Für die Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder Ad-Specials gemäß den in der Preisliste festgelegten Vorgaben ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Für die Auftragsbearbeitung ist, auch bei digitaler Übermittlung der Druckunterlagen, zusätzlich ein farbverbindlicher Proof entsprechend den von Atelier Publications vorgegebenen Standards zu übermitteln. Der Auftraggeber ist ferner für die Lieferung der Druckunterlagen innerhalb der in der Preisliste festgelegten Fristen verantwortlich. Nach Ablauf dieser Fristen sind Änderungen, insbesondere hinsichtlich Größe, Format und Farben nicht mehr möglich. Atelier Publications übernimmt die Erstellung und Änderung von Druckunterlagen oder die Erstellung von Proofs nur ausnahmsweise und nur gegen gesonderte Berechnung. Atelier Publications gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige, soweit es die übermittelten Druck- unterlagen zulassen. Die Mängelhaftung von Atelier Publications bei unzulänglicher Druckqualität ist ausgeschlossen, wenn diese auf Mängeln der Druckvorlage beruht, die sich erst bei der Reproduktion oder beim Druck zeigen. Die Mängelhaftung wegen Farbabweichungen ist ferner ausgeschlossen, soweit diese darauf beruhen, dass kein oder kein ordnungs- gemäßer Proof übersandt wurde. Die Mängelhaftung von Atelier Publications ist auch dann ausgeschlossen, wenn ein unzulänglicher Abdruck auf einer verspäteten Lieferung der Druckvorlagen beruht.
§ 9 Verspätete Veröffentlichung: Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, kann der Auftraggeber im Falle der verspäteten Veröffentlichung einer Anzeige vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, Atelier Publications hat die Verzögerung nicht zu vertreten. Die Haftung von Atelier Publications für Schäden wegen einer verspäteten Veröffentlichung richtet sich nach § 11.
§ 10 Mängelhaftung, Reklamationsfrist: Weist die veröffentlichte Anzeige Atelier Publications zuzurechnen- de Mängel auf, so steht dem Auftraggeber nach Wahl von Atelier Publications ein Recht auf Ersatzanzeige oder Herabsetzung des Anzeigenpreises zu. Wählt Atelier Publications die Ersatzanzeige und schlägt diese fehl, so steht dem Auftraggeber unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Herabsetzung des Anzeigenpreises oder auf Rücktritt vom Vertrag zu. Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen der Anzeige geltend gemacht werden, es sei denn, dass es sich um verborgene Mängel handelt. Schadensersatzansprüche wegen Mängeln stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit die Haftung von Atelier Publications nicht gemäß
§ 11 ausgeschlossen oder beschränkt ist. Andere als in diesem § 10 geregelte Ansprüche wegen Mängeln sind ausgeschlossen. § 11 Haftung: Für von Atelier Publications oder dessen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden haftet Atelier Publications unbeschränkt, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen durfte (nach- folgend „wesentliche Nebenpflicht“), ist die Haftung von Atelier Publications auf bei Vertragsschluss auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine wesentlichen Nebenpflichten sind, haftet Atelier Publications nicht. Die Haftung bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie die Haftung für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz oder für Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt hiervon unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist hiermit nicht verbunden.
§ 12 Preise: Soweit nicht anders vereinbart, ergeben sich die Preise aus der bei Abschluss des Anzeigenauftrages jeweils gültigen Preisliste. Sie bestimmen sich nach dem vom Auftraggeber gewählten Format, das einem der in der Preisliste angegebenen Formate entsprechen muss.
§ 13 Preisänderungen: Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt ab Inkrafttreten auch für bereits abgeschlossene Anzeigenaufträge. Eine Preiserhöhung wird jedoch frühestens drei Monate nach Bekanntgabe wirksam. Falls sich der Preis für einen bereits abgeschlossenen Anzeigenauftrag um mehr als fünf Prozent erhöht, kann der Auftraggeber von dem Anzeigenauftrag zurücktreten; bei einem Anzeigenauftrag über mehrere Anzeigen kann der Auftraggeber zurücktreten, soweit einzelne Anzeigen von der fünf Prozent übersteigenden Preiserhöhung betroffen sind. Der Rücktritt ist innerhalb von einem Monat ab Bekanntgabe der Preiserhöhung schriftlich zu erklären.
§ 14 Konzernrabatte: Bei Vereinbarung eines Konzernrabatts wird den konzernverbundenen Unternehmen der Rabatt nach näherer Maßgabe dieser Bestimmung gewährt. Konzernverbundene Unternehmen sind Unternehmen, an denen das Unternehmen, mit dem der Konzernrabatt vereinbart wurde, direkt oder indirekt die Mehrheit der Stimmrechte hält. Der Konzernstatus ist von dem den Rabatt beanspruchenden Unternehmen in geeigneter Form (zum Beispiel durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder notarielle Bestätigung oder durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges) innerhalb eines Monats nach Abschluss des Anzeigenauftrages nachzuweisen. Bei späterem Nachweis ist eine rückwirkende Anerkennung für bereits geschlossene Anzeigenaufträge ausgeschlossen. Mit dem Ende der Konzernverbundenheit im Sinne dieser Bestimmung endet automatisch auch die Konzernrabattierung für das betreffende Unter- nehmen; das Ende der Konzernzugehörigkeit ist Atelier Publications unverzüglich schriftlich anzuzeigen. § 15 Fälligkeit, Zahlungsfrist: Der Anzeigenpreis wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Anzeige fällig. Ist Gegenstand des Anzeigenauftrages die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen, so ist der auf die einzelnen Anzeigen entfallende Anzeigenpreis bei Veröffentlichung der jeweiligen Anzeige fällig. Rechnungen von Atelier Publications sind innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Rechnungsdatum an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im Einzelfall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
§ 16 Zahlungsverzug, Gefährdung der Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers: Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von sechs Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie Einziehungskosten berechnet. Die Rechte von Atelier Publications, einen weiter gehen- den Schaden ersetzt zu verlangen, bleiben unberührt. Atelier Publications kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Anspruch von Atelier Publications auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so ist Atelier Publications berechtigt, die Leistung zu verweigern, bis der Auftraggeber die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit geleistet hat. Atelier Publications kann eine angemessene Frist bestimmen, in welcher der Auftraggeber Zug um Zug gegen die Leistung nach seiner Wahl die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Atelier Publications ist nach Fristablauf berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und/oder bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Scha- den- oder Aufwendungsersatz zu verlangen.
§ 17 Anzeigenbelege: Atelier Publications liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht geliefert werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung von Atelier Publications über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
§ 18 Aufbewahrungspflicht: Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der Anzeige. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber auf dessen Kosten zurückgesandt.
§ 19 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht: Erfüllungsort ist Berlin, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist. Gerichtsstand ist Berlin, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen allgemeinen richtsstand in Deutschland hat. Atelier Publications ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt deutsches Recht.